Bildungsurlaub ist die Freistellung eines Arbeitnehmers zur beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Lohnes. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine Sprachreise als Bildungsurlaub anerkannt werden.
Sprachreise als Bildungsurlaub – geht das?
Bildungsurlaub ist die Freistellung eines Arbeitnehmers zur beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Lohnes. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine Sprachreise als Bildungsurlaub anerkannt werden.
In Deutschland können Arbeitnehmer pro Jahr fünf Arbeitstage zur beruflichen Weiterbildung unter Lohnfortzahlung, Bildungsurlaub eingeschlossen, geltend machen. Ein Zusammenfassung von zwei Jahren ist ebenfalls möglich und zehn Tage am Stück als Bildungsurlaub zu nehmen.
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer aus der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Um Bildungsurlaub zu nehmen sollten sie mindestens sechs Monate beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt sein. Ausgenommen vom Anspruch auf Bildungsurlaub sind Richter, Soldaten und Beamte und Arbeitnehmer aus kleineren Unternehmen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitnehmer über die Möglichkeiten für einen Bildungsurlaub und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und schriftlich ein.
Den Bildungsurlaub richtig nutzen
Wer eine Sprachreise als Bildungsurlaub geltend machen möchte, sollte sich zunächst für einen Intensivkurs interessieren. Dabei handelt es sich meistens um täglichen Vollzeitunterricht von mindestens sechs Stunden. Es ist möglich, einen Bildungsurlaub mit einer Urlaubsreise zu kombinieren, da der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers von der Gewährung von Bildungsurlaub nicht berührt wird. Wer sich beispielsweise für einen Sprachkurs als Bildungsurlaub in Übersee begeistert und ein entsprechende berufliche Absicht deutlich machen kann, der kann so mit dem Bildungsurlaub das Schöne mit dem Nützlichen verbinden.
Da einige Bundesländer an Sprachreisen bestimmte Bedingungen wie beispielsweise landeskundliche, politische oder soziale Inhalte knüpfen, ist es ratsam sich vorher bei den zuständigen Stellen gut über Bildungsurlaub zu informieren.
Information und Organisation für einen gelungenen Bildungsurlaub
In Deutschland gibt es derzeit zwölf Bundesländer, die einen Bildungsurlaub gewähren: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die anderen Bundesländer haben teilweise andere gesetzliche Regelungen oder firmeninterne oder tarifvertragliche Konditionen. Sprachreisende können bei den Bildungsministerien der Länder und den Personalstellen ihrer Unternehmen und Behörden die entsprechenden Informationen erhalten.
Bei den Bildungsministerien gibt es zusätzliche Auskünfte, welche Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt werden. Des Weiteren können sich Interessierte bei den jeweiligen Anbietern informieren. Die Angebote zur beruflichen Weiterbildung von öffentlichen Anbietern wie Volkshochschulen, Schulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen sind in der Regel alle zugelassen.
Nicht jeder Sprachkurs ist für einen Bildungsurlaub zugelassen
Welche Sprachkurse für einen Bildungsurlaub zugelassen sind, kann der Sprachkurs-Interessierte in den Datenbanken der Bildungsministerien prüfen. Zusätzlich ist es möglich, im Internet die Sprachkurs-Anbieter gezielt nach Bildungsurlaubangeboten zu durchsuchen. Berufliche Bildungsveranstaltungen von öffentlichen Volkshochschulen, öffentlichen Schulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen gelten meist von vornherein als anerkannt.